Die Aliceschule bietet die Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Sozialassistentin/Sozialassistenten als vollzeitschulische Berufsausbildung an.

Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz in Vollzeitform

Voraussetzungen für die Aufnahme?

Voraussetzung ist der mittlere Abschluss.
Das Zeugnis muss mindestens befriedigende Leistungen in zwei der Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch nachweisen, wobei in keinem der genannten Fächer die Leistungen schlechter als ausreichend sein dürfen. Bewerberinnen/Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können sich einem Auswahlverfahren (Klausuren) unterziehen, um ihre Noten zu verbessern. Aufgenommen werden kann nur, wer bis zum Bewerbungsschluss das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Zwei Jahre vollzeitschulische Ausbildung.

Wie ist die Ausbildung organisiert?

Im ersten Jahr findet Präsenzunterricht von Montag bis Freitag statt. Darin enthalten sind zwei Praktika über den Zeitraum von jeweils vier Wochen. Das erste Praktikum findet im Bereich Sozialpädagogik, das zweite im Bereich Sozialpflege statt.
Im zweiten Ausbildungsjahr findet ein Praktikum von Montag bis Mittwoch (insgesamt 21 Stunden) in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtung (je nach dem gewählten Schwerpunkt) statt.

Was kann ich nach der Ausbildung machen?

Mit dem Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent erhalten Sie eine berufliche Erstqualifizierung und Orientierung in den beiden Schwerpunkten Sozialpädagogik und Sozialpflege. Sie erlangen die Zugangsberechtigung - zur Fachschule (z.B. Fachschule für Sozialwesen, Fachschule für Altenpflege) - zur Fachoberschule für Sozialpädagogik - zur Fachoberschule für Gesundheit (jeweils Einstufung in Klasse 12; d. h. ein Jahr Schulbesuch bis zur Fachhochschulreife) - zur Krankenpflegeausbildung.

Wie erlange ich die Fachhochschulreife?

Um die Allgemeine Fachhochschulreife zu erwerben müssen zwei Jahre Zusatzunterricht belegt werden. Im ersten Ausbildungsjahr in Mathematik; im zweiten Ausbildungsjahr in Mathematik und in Englisch. Außerdem muss jeweils eine Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch abgelegt werden. Danach ist der Nachweis einer mindestens halbjährigen einschlägigen Praktikantentätigkeit in einer sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Einrichtungen notwendig. Das Praktikum ist durch einen Vertrag zu begründen und sein erfolgreicher Abschluss durch ein Praktikantenzeugnis zu belegen.